Montag, 15. Oktober 2012

Freie Ausübung der politischen Rechte im öffentlichen Raum der Stadt Bern

In meinem interfraktionellen Vorstoss: Freie Ausübung der politischen Rechte im öffentlichen Raum der Stadt Bern, (Traktandum 20 Stadtratssitzung vom 18. Oktober) bin ich nur teilweise zufrieden. In der Tat können Unterschriften in der Stadt frei gesammelt werden ohne Bürokratische Hindernisse. Wenn aber vor den Wahlen oder bei einer Abstimmung stadtweit Aktionstage geplant werden (z.B. bei Betreuungsgutscheine/Kita Initiative), welche in der Regel 2 oder 3 Wochen vor den Abstimmungen stattfinden, und dann nur an einem Standort im öffentlichen Raum ein Stand gestellt werden kann, ist das ungenügend. Die neue Regelung wo die Plätze für Stände festgelegt sind (Breitenreinplatz, Kornhausplatz, Bahnhofplatz Seite Heiliggeist und Bümpliz Fussgängerzone) verteilt sich zwar auf die Stadt, gibt ab für städtische Abstimmungen zu wenig Stellmöglichkeiten. Es geht mir primär um die Abstimmungsaktionen welche vorwiegend im Quartier stattfinden und meist an einem Samstag an mehreren Standorten stattfinden. Aus diesem Grund ist die Antwort des Gemeinderates nicht als Prüfungsbericht anzunehmen. Die Begründung mag für Kommerzielle Nutzung herhalten jedoch nicht für städtische politische Anliegen welche den Menschen kommuniziert werden wollen/müssen.
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2012/11.000280/file

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