Samstag, 13. Oktober 2012

Der Kanton Bern kann sich nicht aus der Pflicht stehlen beim Gaskessel


Der Kanton Bern kann sich nicht aus der Pflicht stehlen beim Gaskessel

Der Kanton Bern entwickelte Konzepte, übernahm den Lead der Kinder- und Jugendarbeit im Kanton und will die Kinder und Jugendlichen stützen, fördern und ihnen einen angemessenen Platz in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Angebote der Gemeinden sind Lastenausgleichsberechtigt nach (ASIV) und benötigen eine kantonale Ermächtigung.Dass sich nun der Kanton beim Gaskessel ausklinken will entspricht nicht seiner Ausrichtung. Eigentlich wollte der Kanton den Gaskessel in eigener Kompetenz führen – bemerkte jedoch, dass die eigenen Ressourcen und Erfahrung dazu nicht ausreichen. Dass der Kanton zurückkrebst von der eigenen Leitung und die erfahrene Struktur belässt ist keine schlechte Entscheidung. Das Angebot m Gaskessel ist ganz klar ein regionales, gut entwickeltes und bewährtes Angebot. Dass die Stadt oder ein Verein im Auftrag für den Kanton und mit einem Leistungsvertrag den Gaskessel führt, entspricht den heutigen Gepflogenheiten in New Public Management (NPM). Der Gaskessel wird auch für 2014 der Stadt eine Ermächtigung ausstellen müssen und den Gaskessel als Lastenausgleichsberechtigt anerkennen. Den Stadtrat wird es interessieren, welche Kosten nach Abzug des Lastenausgleiches dem Konto offene Jugendarbeit belastet wird. Die Stadt wird nicht einfach alles Richten wenn der Kanton in der Pflicht ist!
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Wird-die-Stadt-zur-Retterin/story/25439414

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